Allgemeine Vertragsbedingungen
1. | Die Boltenhagener Appartement & Immobilien Service GmbH (BAIS im Folgenden genannt) schließt als Vermittler Mietverträge ab. BAIS ist Vermittlerin und vom Vermieter bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung sämtliche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie Zahlungen entgegenzunehmen. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Vermieter, nicht BAIS als Vermittlerin. |
2. | Der Vertrag bedarf der Schriftform. Der Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme innerhalb der von BAIS gesetzten Frist (es gilt das Datum des Poststempels). Für später eintreffende Mietverträge behält sich BAIS ausdrücklich ein Rücktrittsrecht des Vertrags vor. Eine Buchungsgebühr in Höhe von 20,00 € (inkl. gesetzlicher MwSt) wird berechnet. |
3. | Kündigung des Mietvertrages |
3.1. BAIS behält sich ein Rücktrittsrecht vom Mietvertrag vor, für den Fall, dass die lt. Mietvertrag vereinbarte Anzahlung von dem Mieter nicht fristgemäß auf dem Konto der BAIS eingeht (Bankverbindung lt. Mietvertrag). | |
3.2. Die Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter muss schriftlich erfolgen. BAIS berechnet dem Mieter im Falle einer Stornierung eine Pauschale zur Abgeltung des entstandenen Mehraufwandes in Höhe von 45,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. Dem Mieter ist es gestattet nachzuweisen, dass BAIS Bearbeitungskosten von geringerer Höhe hatte. Zusätzlich muss der Mieter für den Schaden aufkommen, der dem Vermieter durch die Stornierung entsteht. BAIS verpflichtet sich, unverzüglich nach Erhalt der Stornierung den Zeitraum neu zu vermieten. In diesem Fall entstehen dem Mieter keine weiteren Kosten außer der Bearbeitungsgebühr und Buchungsgebühr. Gelingt es nicht, den stornierten Zeitraum ganz oder teilweise weiterzuvermieten, berechnet BAIS dem Mieter eine Schadenspauschale, die sich wie folgt zusammensetzt: Eine Schadenspauschale in Höhe von 20 % des Mietbetrages wird berechnet, wenn der Mieter die Buchung in dem Zeitraum nach Abschluss des Mietvertrages bis 6 Wochen vor Anreise storniert. Bei Stornierung des Mietvertrages im Zeitraum von 6 bis 4 Wochen vor Anreise wird eine Schadenspauschale von 40 % der Mietkosten berechnet, bei 4 bis 2 Wochen vor Anreise 60 %. Wird die Buchung im Zeitraum von 14 Tage bis zum Anreisetag storniert, ist der Mieter verpflichtet, den gesamten Mietbetrag, abzüglich ersparter Eigenaufwendungen des Vermieters (pauschal 10 % des Mietbetrages) zu entrichten. Der Mieter kann bei Zustimmung der BAIS einen Nachmieter besorgen, der die Rechte und Pflichten des Mietvertrages übernimmt. BAIS empfiehlt deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. | |
4. | Anreise Den Schlüssel für den Mietgegenstand erhält der Mieter im Büro BAIS, Ostseeallee 10; außerhalb der Bürozeiten nach Absprache mit unserem Büro. Der Mietgegenstand kann in der Zeit von 15.00 - 18.00 Uhr bezogen werden. Für Notfälle außerhalb der Öffnungszeit hängt im Bürofenster von BAIS eine Bereitschaftstelefonnummer aus. BAIS ist berechtigt, bei Inanspruchnahme des Notdienstes für eine verspätete Anreise des Mieters eine Aufwandspauschale von 70 € (inkl. gesetzlicher MwSt.) zu berechnen. Die Reinigungstätigkeiten erfolgen nach Auszug der Gäste. Bei tagaktueller Belegung kann es zu verzögerter Fertigstellung der Reinigung kommen. BAIS garantiert die Reinigung des Appartements bzw. des Hauses bis 18.00 Uhr. Mögliche Wartezeiten sind in der Hauptreisezeit bitte einzuplanen. |
5. | Abreise |
5.1. Bei Auszug übergibt der Mieter die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand (Bürozeiten BAIS) persönlich an einen Mitarbeiter von BAIS. Der Übergabetermin ist am Anreisetag zu bestimmen; spätestens 3 Tage vor Abreise. Sofern keine persönliche Übergabe erfolgt, kontrolliert BAIS die Wohnung innerhalb von 48 Stunden. Für aufgetretene Schäden haftet der Gast bis zum Ablauf von 48 Stunden nach Abreise. | |
5.2. Die Endreinigung beinhaltet nicht die Reinigung des Geschirrs und des Grills (falls vorhanden) und die Entsorgung des Mülls. Dieses ist von jedem Mieter vor Abreise selbst zu erledigen. Sollten diese Vorgaben nicht eingehalten werden, behält sich BAIS die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vor. | |
6. | Das Mitbringen von Tieren ist nur in den dafür angegebenen Wohnungen zugelassen. Der Tierhalter ist verpflichtet, das Tier so zu beaufsichtigen, dass Wohnung, Inventar sowie Außenanlagen nicht beschmutzt bzw. beschädigt werden. Beschädigungen/ Verunreinigungen sind sofort BAIS zu melden. Schäden oder Reinigungsmehraufwand stellt BAIS dem Mieter in Rechnung. |
7. | Die Nichtraucherwohnungen sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Der Mieter verpflichtet sich, in der Wohnung nicht zu rauchen, das gilt auch für weitere Mitmieter und Besucher. Bei Nichtbeachtung wird eine Gebühr in Höhe von 500 € (inkl. MwSt) berechnet. |
8. | Garagen und Kfz-Stellplätze benutzt der Mieter auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt bei Beschädigung durch Dritte keine Haftung, ansonsten haftet er lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. |
9. | Handtücher und Bettwäsche sind in der Wohnung nicht vorhanden, außer sie sind im Mietvertrag als Eigenschaft notiert. Der Mieter kann auf Wunsch Wäschepakete von BAIS ausleihen. Ein komplettes Wäschepaket pro Person umfasst: 1 Set Bettwäsche mit Laken, 1 Duschtuch, 2 Handtücher und 1 Duschvorleger und kostet 26 € (inkl. MwSt). Das Wäschepaket nur mit Bettwäsche und Laken kostet pro Person 14 € (inkl. MwSt), nur Dusch- und Handtücher mit Duschvorleger 12 € (inkl. MwSt). |
10. | Sollten sich wider Erwarten Mängel am Mietobjekt während der Mietdauer zeigen, die die Nutzung der Wohnung oder des Inventars beeinträchtigen, so ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich gegenüber BAIS anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Am Anreisetag übernimmt der Mieter die Inventarprüfung. Defekte/Verluste müssen nach Bezug des Appartements innerhalb von 24 Stunden an BAIS gemeldet werden. |
11. | Der Mieter ist verpflichtet, das Appartement und dessen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und alle während seiner Mietzeit entstandenen Schäden in der Wohnung und an den dazugehörigen Außenanlagen zu ersetzen. Eltern haften für ihre Kinder. Der Vermieter haftet nicht für die vom Mieter in die Wohnung eingebrachten Sachen. Siehe auch 5.1. |
12. | Die Hausordnung des Hauses bzw. der gemieteten Wohnung ist Gegenstand des Vertrages und vom Mieter einzuhalten. Die Hausordnung liegt in der Wohnung oder im Treppenhaus aus. |
13. | Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. |
14. | Dem Vermieter oder seinem Beauftragten ist grundsätzlich bei Gefahr oder zur Schadensvermeidung, Wartungs- oder Ablesetätigkeit, Balkonpflanzen- oder Grünpflanzenpflege der Zutritt zur Wohnung zu gewähren. |
15. | Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. |
16. | Der Vertrag als Ganzes bleibt gültig, auch wenn eine Klausel unwirksam sein sollte. Der Gerichtsstand für beide Teile ist in Wismar (soweit gesetzlich zugelassen). |
17. | Das Aufladen von Elektroautos an normalen Steckdosen ist seitens des Mieters aufgrund der möglichen Überlastung des Stromsystems nicht gestattet. Bei einer widerrechtlichen Nutzung erfolgt eine Strafanzeige des Eigentümers. |
18. | Bei dringenden Notfällen erreichen Sie uns bis 22 Uhr unter der 0151/55169920. |
Boltenhagener Appartement und Immobilien Service GmbH, Ostseeallee 10, 23946 Boltenhagen, 038825-377810 (Stand 03/2023)